Die Geschichte des Ehevertrages
 

Vor vielen Jahren erschien dieser Ehevertrag mit einem Nachsatz des Redakteurs in der NRZ (Neue Ruhr Zeitung) vom 25.03.1997. Ich entdeckte ihn beim morgendlichen Lesen der Tageszeitung. Der Text gefiel mir außerordentlich gut und ich wollte ihn deshalb archivieren. Da ich damals keine Kopie davon fertigen konnte, tippte ich den Ehevertrag einfach so originalgetreu wie möglich ab und so lag er einige Jahre mit meinen gesammelten Texten in der Schublade. Als ich diese Homepage erstellte, griff ich darauf zurück. Inzwischen findet man diese Fassung auch auf verschiedenen anderen Seiten im Netz.

 
Ehevertrag NRZ
 

Als unsere älteste Tochter im Jahre 2009 heiratete, sollte ich bei der Hochzeitsfeier die Rede des Brautvaters halten. Viele Wochen schob ich das aufsetzen der Rede vor mir her, da ich keine Ahnung hatte, mit welchem Thema ich mich dabei befassen sollte. Im Internet findet man zwar einige Reden dieser Art, aber die sind entweder zu allgemein gehalten oder viel zu speziell und waren deshalb für mich unbrauchbar.

Eines Abends hatte meine Gattin die zündende Idee: Wie wäre es denn, wenn du deinen alten Ehevertrag von der Homepage zum Thema deiner Rede machst?

Das war wirklich eine gute Idee, fand ich. Aber es reichte natürlich nicht, einfach den Ehevertrag vorzulesen und so recherchierte ich im Internet, ob zu diesem Ehevertrag noch irgendwelche Hintergrundinformationen zu finden sind.

Dabei stellte ich fest, dass dieser Ehevertrag aus einem kleinen Büchlein stammt, das in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts in kleiner Auflage gedruckt wurde. Ein Autor wird darin nicht angegeben. Sein Titel lautet: Wir lieben uns innig!

 
Wir lieben uns innig
 

Es gelang mir sogar zwei Exemplare dieses Büchleins von Antiquariat-Buchhandlungen zu erwerben. Eines davon schenkte ich meiner Tochter, nachdem ich die Rede gehalten hatte. Die Rede war übrigens ein voller Erfolg.

Über ein Jahr später, als ich unsere Homepage wieder einmal aktualisieren wollte, beschäftigte ich mich nochmals mit dem Ehevertrag. Nach längerer Suche über verschiedene Suchmaschinen mit unterschiedlichen Textstellen aus dem Ehevertrag, fand ich einen gleichlautenden Text in einem uralten von Google-Bücher eingescannten Buch aus der bayerischen Staatsbibliothek in München.

Das Buch ist aus dem Jahre 1837, sein Autor heißt August Friedrich Ernst Langbein. Es ist der siebenundzwanzigste Band aus "A. F. E. Langbein's sämmtliche Schriften". Dort ist der Ehevertrag in Kapitel VI. Der Heirathsvertrag zu finden.

Es handelt sich also nicht um einen tatsächlich jemals abgeschlossenen Ehevertrag. Leider entstand er nur aus der Phantasie des Autors, der im Jahre 1835 verstorben ist.

Bedanken möchte ich mich daher bei Google-Bücher, die das digitalisierte Buch für nichtkommerzielle Zwecke zur Verfügung stellen. Ohne deren Arbeit wäre dieses alte Buch und viele andere längst in Vergessenheit geraten. Niemand könnte mehr auf die alten Quellen zugreifen und der Ursprung dieses romantischen Ehevertrages wäre für immer im Dunkeln geblieben.

Hans-Joachim Walter, Mai 2011

 

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